(06.07.2022) Hinweis: Coronatests für Bürgerinnen und Bürger
Als Besucher unserer Einrichtung haben Sie Anspruch auf kostenlose Coronatests bei öffentlichen Teststellen. Dazu müssen Sie den Teststellen einen Berechtigungsnachweis vorlegen. Als Nachweis gilt auch eine Eigenerklärung. Dazu können Sie hier die Mustererklärung des Landes NRW runterladen, ausfüllen und in den öffentlichen Teststellen vorlegen.
Weitere Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW:
Mustererklärung als PDF zum Download